Viele Menschen wünschen sich, die letzten Stunden ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen. Schwere Erkrankungsverläufe machen es den Angehörigen jedoch oft unmöglich, den Sterbenden angemessen zu Hause zu versorgen.
Das Hospiz Lebensklänge möchte seinen Gästen auf ihrem Weg eine liebevolle und selbstverständliche Unterstützung sein – in körperlicher, psychosozialer und spiritueller Hinsicht. Unsere Fachkräfte sind auf die Pflege und die Versorgung von unheilbar Kranken spezialisiert und ermöglichen durch menschliche Zuwendung und eine ganzheitliche Betreuung ein würdevolles Leben bis zum Ende.

Besuche eingeschränkt möglich
Sehr geehrte Besuchende,
die bisherigen strikten Besuchsbeschränkungen für unser Hospiz haben dazu beigetragen, das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern. Da unsere Gäste zu den besonders gefährdeten Personengruppen zählen, bleiben strikte Hygienevorgaben einzuhalten. Dennoch wollen wir nach wie vor eine soziale Isolation verhindern und zugleich einen höchstmöglichen Infektionsschutz aufrechterhalten.
Sollten Sie folgende Symptome zeigen:
- Fieber
- Trockener Husten
- Schnupfen und Abgeschlagenheit
- weitere Erkältungsbeschwerden wie Atemprobleme, Kopf- und Gliederschmerzen
- ggf. Durchfallerkrankung oder
wenn ein Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen an Covid-19-Erkrankten in den letzten Tagen bestand, dürfen Sie die Einrichtung nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung aufsuchen.
Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts unserer Einrichtung:
- Angehörige/Besucher melden sich bitte am Haupteingang.
- Beim Betreten der Einrichtung ist im Eingangsbereich eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Im Hospiz gilt die 3G-Regel: Sie benötigen einen Impf- oder Genesenennachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetztes/der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung oder einen aktuellen negativen Testnachweis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden), den Sie gemeinsam mit einem Ausweisdokument vor Besuchsantritt vorlegen müssen.
- Von der Nachweis- und Testpflicht sind Kinder bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr ausgenommen.
- Alle Besuchende sind angehalten, die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen strikt einzuhalten (die FFP2-Maske ist auch im Zimmer unserer Gäste zu tragen). Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist außerhalb des privaten Raums einzuhalten.
- Vorzugsweise können Sie auf der Terrasse die Besuchszeit mit unserem Hospizgast verbringen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!