Liebe Patienten, liebe Angehörige,
aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus sind Besuche in der Klinik zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter nicht möglich.
Nur falls persönliche Umstände einen Besuch in der Klinik unbedingt erforderlich machen, können sich Angehörige vorab telefonisch mit der jeweiligen Stationsleitung in Verbindung setzen, um gemeinsam eine angemessene Lösung zu finden.
Für einige Abteilungen im Klinikverbund wurden Ausnahmeregelungen getroffen wurden. Diese dürfen, wenn es die Umstände erlauben, vom generellen Besuchsverbot abweichen. Welche Abteilungen das betrifft, können Sie hier nachlesen.
Gemäß der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg haben alle Besucherinnen und Besucher in den Oberhavel Kliniken und auf dem Klinikgelände eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Weitere Informationen:
- Aushang zum Besuchsverbot in den Oberhavel Kliniken
- Besuchsverbot mit Ausnahmen/In einigen Abteilungen gibt es Sonderregelungen (Pressemitteilung vom 02.12.2020)
- Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 3. SARS-CoV-2-EindV) vom 15. Dezember 2020, geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2020
- Klinik Oranienburg: Mutter und Kind können besucht werden/Eine Begleitperson darf mit zur Geburt (Pressemitteilung vom 21.10.2020)
- Besuche am Krankenbett wieder verboten (Pressemitteilung vom 16.10.2020)
Blumen
Blumen erfreuen jeden, doch Ihr Nachttisch kann nicht so viele aufnehmen. Auch können Mitpatienten unter den Duftstoffen leiden. Nicht jeder verträgt jeden Blumenduft.
Lediglich Topfpflanzen sind aus hygienischen Gründen nicht erwünscht.