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Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)

Grundsatzerklärung

Als Krankenhaus einschließlich aller Tochterunternehmen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in unserer Lieferkette zu gewährleisten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist für uns nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein ethisches Gebot, dem wir uns verpflichten.

Unsere Grundsatzerklärung umfasst folgende Punkte:

Wir achten die grundlegenden Menschenrechte und verurteilen jegliche Form von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Verletzung von Arbeitsrechten in unserer Lieferkette.

  1. Wir streben nach fairen und sicheren Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unseren Lieferantenbetrieben. Dazu gehören angemessene Löhne, Arbeitszeiten innerhalb gesetzlicher Grenzen sowie ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz.
  2. Wir setzen uns für Umweltschutzmaßnahmen entlang unserer Lieferketten ein und streben nach einer Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks. Dies umfasst den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Emissionen und die Einhaltung von Umweltauflagen.
  3. Wir fördern Transparenz entlang unserer Lieferketten und arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um gemeinsam Verbesserungen zu erzielen. Dies beinhaltet die Identifizierung von Risiken, die Durchführung von Audits und die Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  4. Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Lieferkettenpraktiken und zur regelmäßigen Überprüfung unserer Fortschritte. Wir sind offen für Feedback und Anregungen und streben danach, bestmögliche Standards zu erreichen.

Diese Grundsatzerklärung dient als Leitfaden für unser Handeln und soll sicherstellen, dass wir unseren Verpflichtungen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gerecht werden. Wir sind davon überzeugt, dass nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Grundsätze eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette gewährleistet werden kann.

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf ihre Lieferketten, dass sie diese auf mögliche Verstöße gegen oben genannte Grundsätze untersuchen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Verstöße nach Möglichkeit zu vermeiden. Lieferanten müssen prinzipiell in angemessenem Umfang zu einer Offenlegung der Lieferketten bereit sein, wenn konkrete Risiken sachlich begründet identifiziert werden.

Beschreibung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Die kontinuierliche Überwachung der Werte und Maßgaben unserer Menschenrechtsstrategie obliegt gesellschaftsübergreifend unserem Menschenrechtsbeauftragten.

Unser Menschenrechtsbeauftragter koordiniert die entsprechenden Aktivitäten und leitet die Bemühungen unserer Gesellschaften zur Achtung der Menschenrechte.

Die Umsetzungsverantwortung liegt ebenfalls bei der Geschäftsführung und den Fachbereichen, die die Durchdringung unserer Maßnahmen hausintern sicherstellen.

Weiterhin führen wir zur Überwachung der Einhaltung unserer Menschenrechtsstandards regelmäßige Risikoanalysen durch.

Hierbei erfolgt insbesondere auch eine angemessene Sorgfaltspflichtenprüfung der Menschenrechte, um potenzielle Gefahren einer Verletzung der Menschenrechte in unseren Aktivitäten und in den Lieferketten unserer Lieferanten zu identifizieren und zu bewerten.

Im Rahmen der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und im Zuge der Auftragsvergaben gehen wir bei allen Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen auf die konkreten Anforderungen des LkSG ein und halten deren Einhaltung in unseren AEB fest.

Wir ermuntern dabei unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte jederzeit an unseren Menschenrechtsbeauftragten zu melden.

Zusätzlich haben unsere Partner und Dritte jederzeit die Möglichkeit, potenzielle Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte über eine auf unserer Webseite aufgeführte Beschwerdestelle zu melden.

Interne und externe Kommunikation

Der Respekt für Menschenrechte, ihre Einhaltung und aktive Maßnahmen zu ihrer Überwachung sind Bestandteil unseres Leitbildes.

Wir werden diese Grundsatzerklärung an unsere Mitarbeitenden intern und an alle externen Partner kommunizieren sowie für deren Einhaltung aktiv und nachhaltig sensibilisieren.

Darüber hinaus werden unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte zum Thema Menschenrechte geschult.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen kann das Krankenhaus mit seinen Tochterunternehmen sicherstellen, dass die Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes effektiv umgesetzt werden und eine verantwortungsvolle Lieferkette gewährleistet ist.

AEB

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich an die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie an die Grundsatzerklärung der Oberhavel Kliniken GmbH und deren Tochterunternehmen (verfügbar auf www.oberhavel-kliniken.de) zu halten.

Verfahrensanweisung zum Beschwerdeverfahren

Geltungsbereich: Oberhavel Kliniken Unternehmensverbund

Präambel/Ziele: Umsetzung eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen des LkSG sowie die transparente Beschreibung des Beschwerdeablaufs.

Definitionen:
EKK Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser
LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Durchführung/Grundsätze:
Die EKK plus unterstützt den Oberhavel Klinik Verbund bei allen übergreifenden, aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) resultierenden Verpflichtungen. Jegliche Hinweise und Beschwerden (siehe ‚Was darf gemeldet werden?‘) können über die Meldeplattform der EKK plus – auch anonym – mitgeteilt werden.

Was darf gemeldet werden?

Über die Meldeplattform können Hinweise und Beschwerden eingereicht werden, die sich

  • aus der vermeintlichen Vernachlässigung aller Anforderungen ergeben, die das LkSG rechtsverbindlich auferlegt.
  • aus vermeintlichen Verstößen gegen den Lieferantenkodex ergeben.

Die Hinweise und Beschwerden sollten dabei stets auf Fakten beruhen und möglichst alle relevanten Informationen enthalten, die den jeweiligen Sachverhalt darstellen, soweit die beschwerdeführenden Personen über die Information verfügen.

Wer darf melden?

Jede Person, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des LkSG oder aber von Verstößen gegen die sonstigen im Lieferantenkodex formulierten Ansprüche erfährt, kann über die benannte Meldeplattform eine Beschwerde einreichen.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Grundsätzlich umfasst der Prozess die nachfolgenden Verfahrensschritte:

  1. Eingang der Meldung
  2. Bestätigung des Empfangs der Meldung gegenüber der meldenden Person oder Organisation durch die EKK plus
  3. Plausibilitätsprüfung durch die EKK plus
  4. Weiterleitung der Meldung bzw. Beschwerde durch die EKK plan an und Prüfung durch den Oberhavel Klinikverbund
  5. Veranlassung von Nachforschungen und Erörterung des Sachverhalts mit der meldenden Person oder Organisation durch den Oberhavel Klinikverbund
  6. Abschließende Bewertung, ggf. Durchführung von Präventions-/Abhilfemaßnahmen* durch den Oberhavel Klinikverbund
  7. Rückmeldung an die meldende Person oder Organisation durch die EKK plus

* Gemäß vorgenannter Schritte werden im Falle begründeter Hinweise und Beschwerden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, sofern diese angemessen sind, um den identifizierten Beschwerdegegenstand, das identifizierte Risiko oder die Verletzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange zu beenden oder weitestgehend zu minimieren. Welche Maßnahmen dabei im konkreten Fall jeweils als geeignet und angemessen bewertet werden, ist im Einzelfall zu beurteilen.

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